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LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 9 Ta 105/11 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Prozesskostenhilfe - Aufhebung wegen Zahlungsrückstand mit Raten
- IWW
ZPO § 124 Nr. 4
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 124 Nr. 4
PKH; Aufhebung; Zahlungsrückstand; Prozesskostenhilfe - Aufhebung wegen Zahlungsrückstand mit Raten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 17.05.2010 - 10 Ca 1693/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2010 - 1 Ta 149/10
- ArbG Mainz, 24.03.2011 - 10 Ca 1693/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 9 Ta 105/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2010 - 1 Ta 149/10
Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Nachreichung fehlender Angaben und Nachweise …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 9 Ta 105/11
Nachdem dieser Beschluss im Nachprüfungsverfahren aufgehoben worden ist, hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 09.09.2010, Az. 1 Ta 149/10 den Aufhebungsbeschluss dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführer ab dem 15.09.2010 monatliche Raten in Höhe von 115,- EUR zu erbringen hat.Der Beschwerdeführer hatte bereits in dem vorangegangenen Beschwerdeverfahren, Az. 1 Ta 149/10, auf die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwiesen.